Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
Eine gut durchdachte Organisation von Geschäftsabläufen und qualifizierte rechtliche Unterstützung durch erfahrene Juristen reduzieren zwar die Zahl der Streitigkeiten, können diese aber nicht gänzlich ausschließen. Die Frage der Beilegung rechtlicher Streitigkeiten wird daher sowohl für große Unternehmen als auch für den durchschnittlichen Bürger von Zeit zu Zeit aktuell. In diesen Fällen können die Leistungen von „Werner und Partner“ besonders nützlich für unsere Mandanten sein.
Unsere Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrungen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Dadurch ist es uns möglich, in jedem einzelnen Fall aufgrund einer allseitigen Analyse des Sachverhalts und unter realistischer Einschätzung der Möglichkeiten einzelfallbezogene und effiziente Strategien für die Beilegung der Konflikte anzubieten. Dies ermöglicht unseren Mandanten, ausgewogene Entscheidungen über den optimalen Weg zum Schutz und zur Wiedererlangung ihrer Rechte zu treffen.
Wir stehen unseren Mandanten mit juristischen Dienstleistungen in folgenden außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeitsbereichen gern zur Verfügung:
- Rechtsstreitigkeiten zwischen ukrainischen und internationalen Unternehmen und Organisationen, insbesondere deutschen und österreichischen;
- Konflikte mit staatlichen ukrainischen Organen einschließlich Steuerbehörden, Kartellbehörden, im Rahmen staatlicher Aufkäufe im Vergaberecht;
- Prozessvertretung vor Verwaltungsgerichten, Handelsgerichten, Konkursverfahren;
- Prozessvertretung vor den allgemeinen Zivilgerichten, Zwangsvollstreckung;
- Prozessvertretung vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Ukraine, vor internationalen Schiedsgerichten, auch in Deutschland;
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte;
- Interessenvertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.